Zuständigkeiten
Zweckbestimmung
Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende (Straf- und Untersuchungsgefangene).
Haftplätze
Sie verfügt über 382 Haftplätze.
Zuständigkeit
Die Jugendanstalt Raßnitz ist zuständig für die
- Vollstreckung der Jugendstrafe an männlichen Verurteilten
- Untersuchungshaft an männlichen jungen Untersuchungsgefangenen gemäß Vollstreckungsplan
- Vollstreckung von Freiheitsstrafen und gerichtlich angeordneter Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft an männlichen Verurteilten bis einschließlich 26 Jahre und bis zu einer Vollzugsdauer von 2 Jahren und 6 Monaten