Besuchszeiten der Jugendanstalt Raßnitz
Corona-Virus

Die Corona-Pandemie stellt auch Sachsen-Anhalts Justiz vor große Herausforderungen. Oberstes Ziel in allen gesellschaftlichen Bereichen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das bedeutet für die Zeit der Pandemie auch für den Publikumsverkehr bei den Justizvollzugsbehörden deutliche Einschränkungen.
Maßnahmen der Justizvollzugsbehörden
Die Gesundheit der Gefangenen, Untergebrachten und Bediensteten hat für uns oberste Priorität. Um Ansteckungen mit dem Coronavirus weiter wirksam zu verhindern, bitten wir Sie, bei Besuchen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt folgende Empfehlungen zu beachten:
Besuchern in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Justizvollzugseinrichtungen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wird empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Empfehlung gilt auch für Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten sowie Notaren.
Im Übrigen wird empfohlen, hinreichend Abstand zu anderen Personen zu halten, der Handhygiene sorgfältig nachzukommen sowie die Nies- und Hustenetikette zu wahren.
Allgemeines
Bitte lesen und beachten Sie unbedingt
Dort erhalten Sie u. a. Informationen zum Ablauf eines Besuchs und zur grundsätzlichen Besuchsdauer. Bei Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte stets vorher beim Vollzugspersonal.
Besuchsdienst
Den Besuchsdienst der Jugendanstalt erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer:
- +49 34605 453204
Besuchszeiten
Die Angaben zu Besuchszeiten enthalten nicht die erforderlichen Unterbrechungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst.
In der Jugendanstalt Raßnitz gelten folgende Besuchszeiten:
In der Woche
Tage | von | bis |
---|---|---|
Montag | 10.30 Uhr | 17.30 Uhr |
Dienstag bis Donnerstag | 09.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr | 13.00 Uhr |
An Wochenenden
Tage | von | bis |
---|---|---|
Jeden 3. Samstag sowie jeden 3. Sonntag | 09.00 Uhr | 17.30 Uhr |
Zusätzliche Besuchszeiten
- Familienbesuche für Gefangene mit minderjährigen Kindern:
Einmal pro Monat ein Stunde (ohne Anrechnung auf die reguläre Besuchszeit)