Bildungsmaßnahmen
Allgemeines

Bei der Planung der Jugendanstalt Raßnitz wurde entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, den Jugendstrafvollzug erzieherisch auszugestalten, ein besonderer Schwerpunkt auf die Bereiche Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten gelegt.
Das Ziel eines Schul- beziehungsweise Berufsabschlusses ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, um ein erneutes Straffälligwerden der jungen Gefangenen zu verhindern und ihnen eine Lebensperspektive zu eröffnen.
Für die berufliche Förderung stehen drei Werkhallen mit ca. 8000 m2 Nutzfläche zur Verfügung. Ferner können mehrere Übungswerkstätten für das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder für Berufsbildungsmaßnahmen durch die Gefangenen genutzt werden.
Für behandlungsintensive Gefangene mit erheblichen Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung werden in der Jugendanstalt besondere Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Arbeitstherapie vorgehalten.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:
Berufliche Aus- und Fortbildung

In der Jugendanstalt Raßnitz werden für die jungen Gefangenen verschieden berufliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt.
Im Einzelnen sind dies:
- Berufsvorbereitungsjahr
- Farbtechnik / Raumgestaltung
- Holztechnik
- Erstausbildung
- Tischler
- Fachkraft für Metalltechnik im Bereich Konstruktionsmechanik
- Ausbaufacharbeiter im Bereich Trockenbau
- Berufsvorbereitende Maßnahme
- Berufsorientierende Maßnahme Garten- und Landschaftsbau
- Berufsorientierende Maßnahme Holztechnik
- Berufsorientierende Maßnahme Metalltechnik
- Berufsorientierende Maßnahme Catering
- Berufsorientierende Maßnahme Logistik
- Berufsorientierende Maßnahme Gebäudetechnik und Reinigung
- Berufsorientierende Maßnahme in den Bereichen Holztechnik, Farbtechnik, Metalltechnik und Bautechnik
Schulische Aus- und Fortbildung

In der Jugendanstalt Raßnitz werden folgende Unterrichtseinheiten für schulpflichtige und nicht mehr schulpflichtige junge Gefangene angeboten:
- Vollzeitunterricht (Niveau Hauptschulbildungsgang Klasse 9)
- Hauptschulkurs (Hauptschulabschluss gemäß NichtschülerprüfungsVO)
- Realschulkurs (Realschulabschluss gemäß NichtschülerprüfungsVO)
Im Sprach- und Alltagskurs erlernen die Gefangenen bedarfsgerecht die deutsche Sprache. Zudem werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben wie z.B. Einkaufen und Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Beruf, Ausbildung und Erziehung von Kindern, Freizeit und soziale Kontakte, Medien und Mobilität behandelt.