Menu
menu

Zuständigkeiten

Zweckbestimmung

Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende (Straf- und Untersuchungsgefangene).

Haftplätze

Sie verfügt über 382 Haftplätze.

Zuständigkeit

Die Jugendanstalt Raßnitz ist zuständig für die

  • Vollstreckung der Jugendstrafe an männlichen Verurteilten
  • Untersuchungshaft an männlichen jungen Untersuchungsgefangenen gemäß Vollstreckungsplan
  • Vollstreckung von Freiheitsstrafen und gerichtlich angeordneter Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft an männlichen Verurteilten bis einschließlich 26 Jahre und bis zu einer Vollzugsdauer von 2 Jahren und 6 Monaten